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   OLG Düsseldorf, 25.10.2006 - III-1 Ws 391/06   

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https://dejure.org/2006,12053
OLG Düsseldorf, 25.10.2006 - III-1 Ws 391/06 (https://dejure.org/2006,12053)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.10.2006 - III-1 Ws 391/06 (https://dejure.org/2006,12053)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Oktober 2006 - III-1 Ws 391/06 (https://dejure.org/2006,12053)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindendes Angebot als Voraussetzung für die Strafbarkeit wegen versuchten Vermittelns eines Vertrages über den Erwerb von Kriegswaffen; Unmittelbares Ansetzen zum Vertragsabschluss über die Vermittlung von Kriegswaffen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 647
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.06.1988 - 1 StR 225/88

    Kriegswaffen - Vertragsvermittlung - Vorbereitungshandlungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.10.2006 - 1 Ws 391/06
    a) Die Grenze zwischen Versuch und Vorbereitungshandlung ist bei Straftaten nach dem KWKG wie bei allen anderen Delikten nach den Grundsätzen des § 22 StGB zu ziehen (BGHR KWKG § 16 Abs. 1 Nr. 7 Versuch 1).

    Das bloße Sondieren, ob Vertragsbereitschaft besteht, ist kein unmittelbares Ansetzen zum Vertragsabschluss, sondern eine Vorbereitungshandlung (BGHR KWKG § 16 Abs. 1 Nr. 7 Versuch 1, 2 und Vertragsabschluss 1; BayObLG NStZ 1990, 85).

  • BayObLG, 31.01.1989 - RReg. 4 St 244/88

    Versuchsbeginn; Verbrechen; Vermittlung; Auslandsgeschäft; Kriegswaffen;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.10.2006 - 1 Ws 391/06
    Das bloße Sondieren, ob Vertragsbereitschaft besteht, ist kein unmittelbares Ansetzen zum Vertragsabschluss, sondern eine Vorbereitungshandlung (BGHR KWKG § 16 Abs. 1 Nr. 7 Versuch 1, 2 und Vertragsabschluss 1; BayObLG NStZ 1990, 85).

    Der Beschuldigte ist aber dringend verdächtig, sich bereit erklärt zu haben, das Verbrechen der Vermittlung eines Vertrages über den Erwerb von Kriegswaffen, die sich um Ausland befinden, zu begehen (§ 30 Abs. 2 Fall 1 StGB; vgl. Oswald, NStZ 1991, 46; Barthelmeß, wistra 2001, 14, 16).

  • BVerfG, 29.11.2005 - 2 BvR 1737/05

    Freiheit der Person (keine Aufrechterhaltung eines außer Vollzug gesetzten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.10.2006 - 1 Ws 391/06
    Der Fortbestand des Haftbefehls steht auch mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum außer Vollzug gesetzten Haftbefehl (NJW 2006, 668) nicht außer Verhältnis zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe, §§ 112 Abs. 1 Satz 2, 120 Abs. 1 Satz 1 StPO, zumal die Anweisungen in dem Haftverschonungsbeschluss vom 10. Mai 2006 nicht erheblich in die persönlichen Freiheit des Beschuldigten eingreifen.
  • BGH, 27.06.1993 - 1 StR 339/93

    Abgrenzung von Vorbereitungshandlungen und Tatversucht bei Taten nach dem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.10.2006 - 1 Ws 391/06
    b) Eine Straftat gemäß § 22a Abs. 1 Nr. 7 KWKG ist erst mit dem Abschluss des Vertrages vollendet (BGHR KWKG § 22a Abs. 1 Vertragsabschluss 1).
  • BGH, 17.02.1989 - 3 StR 468/88

    Voraussetzung für ein unmittelbares Ansetzen zum Vertragsabschluss über den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.10.2006 - 1 Ws 391/06
    Das bloße Sondieren, ob Vertragsbereitschaft besteht, ist kein unmittelbares Ansetzen zum Vertragsabschluss, sondern eine Vorbereitungshandlung (BGHR KWKG § 16 Abs. 1 Nr. 7 Versuch 1, 2 und Vertragsabschluss 1; BayObLG NStZ 1990, 85).
  • BGH, 15.11.2016 - 3 StR 368/16

    Verabredung zur ungenehmigten Vermittlung eines Vertrages über den Erwerb von

    Sie hatten in zumindest stillschweigender Übereinkunft den unbedingten Entschluss gefasst, als Mittäter (§ 25 Abs. 2 StGB) den in den wesentlichen Grundzügen bereits konkretisierten Kaufvertrag über die Kampfflugzeuge zu vermitteln (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 27. Juni 1993 - 1 StR 339/93, aaO; vom 13. November 2008 - 3 StR 403/08, BGHR KWKG § 22a Abs. 1 Nr. 7 Vermitteln 2; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Oktober 2006 - III-1 Ws 391/06, NStZ 2007, 647, 648; MüKoStGB/Heinrich, 2. Aufl., § 22a KWKG Rn. 87).
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